Gutes tun und dabei Steuern sparen – Spendenübersicht für die Steuererklärung im TWINT Spendenportal
Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um deine Spendenabzüge für die Steuern.
Im TWINT Spendenportal ist es besonders einfach, für gemeinnützige Organisationen zu spenden – und gleichzeitig von Steuerabzügen zu profitieren. Du kannst unter deinem Profil eine Übersicht aller im Portal getätigten Spenden einsehen und herunterladen.
Kann ich Spenden über das Spendenportal von meinen Steuern abziehen?
Ja! Alle Organisationen, die auf dem TWINT Spendenportal vertreten sind, sind gemeinnützig und steuerbefreit. Spenden an diese Organisationen kannst du in der Regel von deinen Steuern abziehen.
Wie viel kann ich abziehen und was muss ich beachten?
Die meisten Kantone in der Schweiz erlauben Privatpersonen, bis zu 20% ihres Nettoeinkommens als Spenden steuerlich geltend zu machen. Dabei gilt ein Mindestbetrag von CHF 100.- pro Jahr.
Beachte jedoch, dass es kantonale Besonderheiten gibt. Auf ZEWO.ch findest du eine praktische Übersicht pro Kanton. Um sicherzugehen, dass du deine Steuererklärung korrekt ausfüllst, lies die Wegleitung von deinem Wohnkanton durch.
Welche Belege brauche ich für den Steuerabzug?
Um deine Spenden steuerlich abzuziehen, benötigst du in der Regel eine Spendenbescheinigung. Diese dient als offizieller Nachweis für deine Steuererklärung.
Die Spendenübersicht, die du im TWINT Spendenportal herunterladen kannst, hilft dir dabei, nachzuvollziehen, welche Organisationen du via TWINT unterstützt hast. Achtung: Dabei handelt es sich lediglich um eine Übersicht deiner Spenden im TWINT Spendenportal und nicht um die Spendenbescheinigung.
Die Spendenbescheinigung wird von der gemeinnützigen Organisation ausgestellt, an die du gespendet hast. Falls du mehrere Spenden an unterschiedliche Organisationen getätigt hast, kann es also sein, dass du mehrere Bescheinigungen für den Steuerabzug benötigst.
In gewissen Fällen und Kantonen ist es möglich, Spenden auch ohne Bescheinigung abzuziehen. Allerdings kann das Steueramt jederzeit verlangen, dass ein entsprechender Nachweis erbracht werden muss. Bewahre deshalb alle Spendenbescheinigungen gut auf, um auf der sicheren Seite zu sein.
Wann und wie erhalte ich meine Spendenbescheinigungen?
Die Spendenbescheinigungen werden dir in der Regel zwischen Januar und spätestens März des Folgejahres direkt von der jeweiligen gemeinnützigen Organisation zugeschickt. Diese erhältst du entweder per E-Mail oder per Post. Falls du bis Ende Februar keine Bestätigung von einer Organisation erhältst, empfehlen wir dir, die Organisation direkt zu kontaktieren.
Tipp: Lade die Spendenübersicht im TWINT Spendenportal herunter, um einen Überblick der im Portal getätigten Spenden zu haben. Die Übersicht hilft dir dabei sicherzustellen, dass du die Spendenbescheinigungen der Organisationen für die Steuern erhalten hast.
Wo finde ich meine Spendenübersicht im TWINT Spendenportal?
- Gehe in das TWINT Spendenportal
- Öffne dein Profil, indem du auf das Profil-Icon oben rechts klickst
- Klicke auf „Alle ansehen“ bei deiner letzten Spende
- Klicke auf den Button oben rechts, um die Übersicht herunterzuladen
Im TWINT Spendenportal kannst du nicht nur einen Unterschied machen, sondern auch einfach deine Spenden im Blick behalten und dabei Steuervorteile nutzen.